Mein Befund

Wichtige Informationen zur MRT-Behandlung

Sie benötigen für die MRT-Untersuchung eine ärztliche Zuweisung.
Chefärztliche Bewilligung der Zuweisung bei der SVS (Gewerbliche Wirtschaft) versicherte Patienten.

Bei Ihrem Untersuchungstermin benötigen Sie die Original Zuweisung, oder Ihren Ekos-Code. (bzw. chefärztlichen Bewilligung bei SVS Patienten)!

Selbstverständlich ist die MRT-Untersuchung auch als Privatleistung möglich.

Wann ist eine MRT möglich und wann nicht?