Überweisung
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Die Überweisung eines Patienten zur CT- oder MR-Untersuchung erfolgt durch den für die jeweilige Erkrankung des Patienten zuständigen Facharzt oder durch seinen Hausarzt in schriftlicher Form.
Alle MRT oder CT Überweisungen bedürfen einer chefärztlichen Bewilligung, welche Sie bitte im vorhinein bei ihrer Krankenkasse einholen!
Diese chefärztliche Bewilligung kann auch per Fax eingeholt werden. Die entsprechenden Faxnummern der Krankenkassen-Bewilligungsstellen sind im Folgenden angegeben. Bitte vergessen Sie nicht die Rückfaxnummer anzugeben, damit Ihre Krankenkasse weiß, wohin sie die bestätigte Überweisung übermitteln soll.
Es ist aber natürlich jederzeit möglich, eine dieser Untersuchungen als Privatleistung durchzuführen.
Ärzte und Zuweiser finden ein Download Formular unter dem Link Ärzteinfo.
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Letztes Update 23.10.2007 |

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